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Im Freistaat Sachsen dürfen neben den Vermessungsbehörden auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) ihren Kunden amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und der Liegenschaftsbeschreibung gegen Gebühr erstellen. Für einen Bauantrag benötigt man immer einen aktuellen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte). Kosten bzw. Gebühren regelt die SächsVermKoVO.
Gebühren zu Präsentationsausgaben, Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der SächsVermKoVO [Stand: 29.06.2019]
Tarifstelle | Gegenstand | Gebühr (ohne MwSt)(2) | Gebühr (mit MwSt) |
---|---|---|---|
10.2.1 | Liegenschaftskarte (1) | ||
10.2.1.1 | DIN A4 bis DIN A3 (farbig oder schwarz-weiß) | 20€ je Blatt | 23,80€ |
10.2.1.2 | DIN A2 bis DIN A0 (farbig oder schwarz-weiß) | 40€ je Blatt | 47,60€ |
10.2.2 | Flurstücksnachweis | 10€ je Flurstück (min. 15€) | min. 17,85€ |
10.2.3 | Flurstücks- und Eigentumsnachweis | 10€ je Flurstück (min. 15€) | min. 17,85€ |
10.2.4 | Grundstücksnachweis | 10€ je Flurstück (min. 15€) | min. 17,85€ |
10.2.5 | Bestandsnachweis | 20€ je Bestand | 23,80€ |
10.2.6 | Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken | 20€ je beantragtes Flurstück | 23,80€ |
(1) auch mit Katasternachweis nach § 12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO
Ebenso können wir Ihnen die amtlichen Auszüge für Baugesuche oder Kaufverträge tagesaktuell bei uns vor Ort oder per Mail zur Verfügung stellen.
Auszug aus der Liegenschaftskarte (umgangssprachlich auch Flurkarte, Flurkartenauszug, Katasterkarte genannt)
Auszug aus der Liegenschaftskarte
Ausgabe mit besonders gekennzeichneten Grenzpunkten
Ausgabe mit Informationen für jeweils ein Flurstück
Ausgabe mit Informationen für jeweils ein Flurstück sowie Angaben zu den Grundstückseigentümern
Ausgabe mit Informationen für jeweils ein Flurstück mit Angaben zu den benachtbarten Flurstücken
Ausgabe mit Informationen für jeweils ein unter einer laufenden Nummer im Grundbuchblatt geführtes Grundstück
Ausgabe mit Informationen zu den Eigentümern, Erbau- und Nutzungsberechtigten eines Bestandes