Vermessungsbüro Gradtke-Hanzsch

Immobilienbewertung

Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

 

Grundbesitz, d. h. privates Eigentum an Grund und Boden, ist schon im Altertum ein hohes Gut gewesen und dauert bis heute an. Wer Grundeigentum besitzt, weiß seinen ideellen Wert und die damit verbundenen Freiheiten zu schätzen. Der Wert auf dem Immobilienmarkt spielt da noch keine Rolle. Erst wenn ein Eigentümerwechsel ansteht, treten vielleicht folgende Fragen auf:

  • Welchen Wert hat meine Immobilie heute?
  • Welchen Kaufpreis kann ich seriös benennen?
  • Reicht eine Wertschätzung aus dem Internet?
  • Wo bekomme ich eine professionelle Verkehrswertermittlung her?

Da es sich bei Kaufentscheidungen i. d. R. um hohe Geldbeträge handelt und Fehlentscheidungen einen massiven finanziellen Schaden bedeuten, ist die Verkehrswertermittlung durch einen unabhängigen Sachverständigen durchaus zu empfehlen. Nicht nur der Kauf oder Verkauf einer Immobilie kann eine Verkehrswertermittlung erforderlich machen. Weitere Anlässe können sein:


  • Erbauseinandersetzung
  • steuerliche Anlässe
  • Scheidung
  • Vermögensaufstellung
  • Beleihungswertermittlung für eine Kreditvergabe bei der Bank

Ich führe Verkehrswertermittlungen für folgende Objekte durch:

  • unbebaute Grundstücke
  • bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
  • Wohn-und Gewerbeimmobilien
  • Wohnungs-und Teileigentum


  • Rechte und Belastungen an Grundstücken:


  • Baulasten und Grunddienstbarkeiten
  •  Wohnungsrecht

Leistungen

Diesbezüglich biete ich folgende Leistungen an:

1) Erstellung von Verkehrswertgutachten (Vollgutachten)
2) Erstellung von Kurzgutachten (Expertise)
3) Gutachterliche Stellungnahmen

Die Punkte 1) und 2) unterscheiden sich hinsichtlich ihres Aufwandes für die Sachverständige und des Umfanges der Ergebnisdokumentation.

1) Herstellung eines vollwertigen Verkehrswertgutachtens gem. § 194 BauGB

Das ist die ausführlichste und umfangreichste Gutachtenform. Sie wird z. B. bei Erbauseinandersetzungen oder steuerlichen Bewertungsanlässen (z. B. Betriebsaufgaben) benötigt. Sie beinhaltet u. a.:

  • Objektbesichtigung vor Ort (außen und innen)
  • Einholen von behördlichen, wertrelevanten Auskünften bzgl. des Bau- u. Bauordnungsrechts (z. B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Denkmalschutz, kommunale Abgabensituation, Baulastverzeichnis, Altlastenkataster)
  • Auszug aus dem Grundbuch und Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte)
  • örtliche Überprüfung der Wohnflächen, ggf. Komplettaufmaß des gesamten Objektes
  • ausführliche Objektbeschreibung einschließlich umfassender Anlagen bestehend aus Straßenkarte, Luftbild, Stadtplan, Liegenschaftskarte, Fotodokumentation und Grundrissen
  • differenzierte Wertermittlung mittels zweier unabhängiger Verfahren einschließlich Begründung zur Auswahl der Verfahren der Datensätze und Erläuterung der Datenquelle

2) Herstellung von Kurzgutachten (Expertise)

Diese Form der Gutachtenerstellung basiert auf einer automatisierten Wertermittlung. Sie eignet sich dazu, einen ersten "Überschlagswert" zu bekommen und ist nur bei Standardimmobilien möglich. Der Leistungsinhalt bei einem Kurzgutachten ist:

  • Objektbesichtigung vor Ort (außen und innen)
  • rechnerische Verkehrswertermittlung auf Grundlage des amtlichen Bodenrichtwertes, örtlicher Vergleichswerte, Vergleichskaufpreisen (oder Vergleichsfaktoren) und sonstigen abgeleiteten Bewertungsdaten aus dem örtlichen Immobilienmarkt.
  • Ergebnis: Expertise (15-20 Seiten) mit
  • Kurzbeschreibung des Objektes
  • Benennung der Bewertungsparameter
  • nachvollziehbare Verkehrswertberechnung mittels zweier unabhängiger Verfahren

Sie bringen zum Ortstermin folgendes mit: (soweit vorhanden)

  • Liegenschaftskarte
  • Grundbuchauszug
  • Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Mietverträge

3) Gutachterliche Stellungnahmen

Die Stellungnahmen werden dann von mir angefertigt, wenn ein anderes, bereits geschriebenes Gutachten inhaltlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden muss.

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