Bei uns erhalten Sie die Möglichkeit, amtliche Flurkartenauszüge bzw. Katasterauszüge ggf. mit Eigentümerangaben (Bauwerberliste) für den Bereich des Freistaates Sachsen zu bestellen.
Bei uns ist Ihr Projekt in guten Händen.
Liegenschaftsvermessungen zählen zum Bereich des hoheitlichen Vermessungswesens und sind im Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz des Freistaates (SächsVermKatG) verankert. Liegenschaftsvermessungen sind u. a. die Grenzwiederherstellung, die Flurstücksbildung und die Gebäudeeinmessung.
Wir begleiten Ihr Bauvorhaben von der Herstellung der Entwurfsvermessung als Planungsgrundlage für Ihren Architekten über die Fertigung des amtlichen Lageplans zum Bauantrag bis hin zur Grobabsteckung der Baugrube und die Feinabsteckung der Gebäudeachsen für den Baubetrieb. Nach Fertigstellung des Gebäudes messen wir es für das Liegenschaftskataster ein.
Zu den Ingenieurvermessungen zählen sämtliche Vermessungen, die nicht hoheitlich sind. Hier sind alle Bauvermessungen einzuordnen, wie z. B. die Entwurfs- und Bestandsvermessung, Höhenbestimmungen (Nivellements), Leitungsdokumentationen, Gebäudeinnenaufmaße und Fassadenvermessungen.
Sie möchten wissen, welchen Verkehrswert (Marktwert) Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück hat? Als geprüfte Sachverständige der Sprengnetter Akademie erstelle ich Ihnen ein Verkehrswertgutachten.
Bei uns erhalten Sie beispielsweise einen amtlichen Flurkartenauszug (Liegenschaftskarte, die z. B. bei jedem Bauantrag erforderlich ist und nicht älter als ein halbes Jahr sein darf.
Vermessungsbüro Gradtke-Hanzsch
Dipl.-Ing. Manja Gradtke-Hanzsch
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dr.-Friedrichs-Str. 13
01744 Dippoldiswalde
03504 649761
mail@vb-gradtke-hanzsch.de
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